Beim Follow-up der UN-Artenschutzkonferenz (COP 16) in Rom haben sich Ende Februar rund 200 Länder in einem späten Kompromiss doch noch geeinigt. Sie beschlossen einen Finanzplan zur Stärkung der globalen Artenvielfalt. Damit konnte gegen die Biodiversitätskrise, die eng mit der Klimakrise zusammenhängt, ein wichtiger Schritt gemacht werden.
Für den globalen Erhalt von Ökosystemen – und damit biologische und genetische Vielfalt – sollen ab 2030 rund 200 Milliarden Dollar investiert werden. Eingerechnet werden jene Gelder, die Staaten auf ihren Territorien für den Naturschutz zur Verfügung stellen, sowie Zahlungen der Industriestaaten an den globalen Süden. Ab 2025 sind rund 20 Milliarden Dollar jährlich vorgesehen.
Artenvielfalt als Existenzgrundlage
Dass diese Ausgaben für die Ökosystemleistungen unseres Planeten und damit für die Menschheit lebenswichtig sind, erklärt die Biologin Katrin Böhning-Gaese in der Tagesschau:
Fast alles, was wir nutzen – unsere Luft, das Trinkwasser, unsere Kleidung, unser Essen, selbst moderne Medikamente – kommt aus der Natur. Deswegen sind wir als Menschheit ganz massiv auf den Schutz der Biodiversität angewiesen.
Katrin Böhning-Gaese, Direktorin des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung
Das habe auch einen wirtschaftlichen Aspekt: Über die Hälfte der Wirtschaftsleistung auf globaler Ebene hänge von funktionierenden Ökosystemen ab, so die Direktorin des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung in Leipzig.
Die Weltnaturkonferenz in Rom war die Fortsetzung der COP 16 in Cali, Kolumbien. Worum geht es bei diesen Treffen der internationalen Staatengemeinschaft? Der WWF Österreich führt drei zentrale Punkte an:
- den Erhalt der Biodiversität
- die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
- die gerechte Aufteilung von Gewinnen
Das erste UN-Übereinkommen fand in Rio de Janeiro 1992 statt. Das war die Basis für die Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Die Übereinkommen stehen im Völkerrechtsrang und sind damit bindend. Das Völkerrecht kennt allerdings keine Sanktionen, womit die nationalstaatlichen Abkommen Selbstverpflichtungen gleichkommen.
Österreich hat seit 2022 eine Biodiversitätsstrategie
In den vergangenen Jahren trat der Artenschutz auf der Stelle, wie das klimawissenschaftliche Webportal Carbon Brief kürzlich bestätigte. Rund die Hälfte der Staaten, die sich zu Maßnahmen verpflichtet hatten, wären nicht auf Kurs, ihre festgelegten Ziele zu erreichen. Anders Österreich: Wie der ORF nach Rückfrage im Klimaministerium berichtet, sei Österreich mit seinen Maßnahmen gut unterwegs. So hätte Österreich „bereits 2022 seine nationale Biodiversitätsstrategie 2030 verabschiedet“. Zudem wurde der neu gegründete Biodiversitätsfonds bis 2026 mit rund 80 Millionen Euro ausgestattet.
Als wesentliches Tool zur Stärkung der Biodiversität in Europa gilt auch das EU-Renaturierungsgesetz. Ziel der Verordnung ist es, bis 2030 rund 20 Prozent der geschädigter Ökosysteme zu verbessern. Das betrifft die Bereiche Gewässer, Landwirtschaft, Schutzgebiete, Wälder und auch Städte. Die EU sieht im wesentlichen ein Rahmenwerk vor, nun hängt es von den nationalstaatlichen Prozessen ab, Ziele und geeignete Umsetzungsstrategien auszuarbeiten.
Weitere Informationen zur Biodiversität in der Region Neusiedler See finden Sie im Beitrag zur geplanten Erweiterung des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel im Hanság. Bis 2026 soll der Nationalpark mit Flächen von 150 Hektar erweitert werden.