Herr Suske, wir haben im ersten Teil unseres Gesprächs gelernt, dass es beim EU-Renaturierungsgesetz nicht um ein Zurück zur Wildnis, sondern um eine Verbesserung verschiedener Ökosysteme geht – die auch Städte umfassen. Werfen wir nun einen Blick auf die konkreten nächsten Schritte in den Mitgliedstaaten: Wie ist nun der Fahrplan zur Verbesserung der Flächen?
Ganz entscheidend ist, dass das Gesetz einen ergebnisorientierten Aufbau hat. Damit ist es wohl eines der innovativsten EU-Gesetze, die es gibt. Vereinfacht gesagt definiert die Verordnung bestimmte Indikatoren, um Ergebnisse – um die Zielerreichung – auch messbar zu machen. Das Gesetz legt zum Beispiel fest, dass die Feldvogelpopulation steigen soll – und zwar abhängig davon, wie der Bestand derzeit im jeweiligen Mitgliedsland ist. Länder mit mehr Handlungsbedarf müssen die Populationen bis 2030 um zehn Prozent steigern, Länder mit weniger Handlungsbedarf wie Österreich müssen die Populationen von Feldvögeln, um bei diesem Beispiel zu bleiben, nur um fünf Prozent steigern. Damit ist klar: Das Gesetz geht gut auf die jeweilige Ausgangssituation in den Ländern ein. Ein sehr kluger Ansatz, denn die Spielregeln sind trotzdem für alle gleich. Der Referenzwert – also jene Anzahl an Populationen, die dann um einen bestimmten Prozentsatz gesteigert werden soll, sind jene Bestände, die im heurigen Jahr 2025 festgestellt werden.

Österreich muss einen Plan für Renaturierungsmaßnahmen erstellen
Schreibt die Europäische Union den Mitgliedstaaten vor, wie diese Ziele zu erreichen sind?
Nein. Österreich muss in den nächsten zwei Jahren selbst einen Plan erstellen, wie man dieses fachliche Ziel erreichen will. So wie jeder andere EU-Mitgliedsstaat auch. Die EU hat das bewusst offengehalten, und berücksichtigt dadurch, dass die Strukturen, Bedingungen und Verwaltungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind. Wichtig ist: Die Ziele sind dennoch für alle Mitgliedsländer gleich. Die Ergebnisse der mit der Bevölkerung ausverhandelten Wiederherstellungspläne schickt das jeweilige Mitgliedsland der Europäischen Kommission, die dann überprüft, ob die Maßnahmen für die Zielerreichung nachvollziehbar sind. Man schaut sich Daten genau an und wohl auch Stellungnahmen durch NGOs. Das macht die Kommission immer so. Partizipation ist dort sehr großgeschrieben.
Wie würde die Erstellung dieser Maßnahmen konkret aussehen und wer kontrolliert die Umsetzung?
Österreich könnte als Maßnahme zum Beispiel die Planung von 1.000 Hektar als Blühstreifen aufnehmen. – Mit dem Ziel, den positiven Trend bei den Feldvögeln zu unterstützen. Die geplanten Maßnahmen schickt Österreich dann an die Kommission, die das prüft und ihr ok gibt. Die nächsten Jahre würde die Kommission den Stand der Umsetzung prüfen, parallel wird laufend die Zielerreichung dokumentiert.
Was passiert, wenn die Ziele nicht erreicht werden? Ist dann eine Klage zu erwarten?
Wurden alle Maßnahmen wie vereinbart gesetzt, aber der Feldvogelindex steigt nicht um fünf Prozent, kommt es zu zwei möglichen Situationen: Falls das Land die Maßnahmen, die es selbst vorgeschlagen hat, nicht umsetzt, gibt es natürlich ein Problem. Wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen aber alle umgesetzt werden, sich der Feldvogelbestand aber trotzdem nicht um fünf Prozent erhöht, dann ist keine Klage zu erwarten. – Denn die EU-Kommission hat ja dem Wiederherstellungsplan nach eingehender Prüfung selbst zugestimmt. In diesem Fall wird das Land wahrscheinlich aufgefordert, das Maßnahmenkonzept des Wiederherstellungsplan zu verbessern.
Das heißt, bereits im ersten Schritt beurteilt die Kommission, ob die Maßnahmen, die eingeschickt wurden, ausreichend sind?
Genauso ist es. Der Wiederherstellungsplan ist erst dann gültig, wenn er als ausreichend eingestuft oder verbessert wurde. Die Pläne prüft die Kommission gemeinsam mit internationalem Fachgremien. Gegebenenfalls muss das Land seine Pläne nachbessern.
Erfolg wird anhand bestimmter Indikatoren gemessen
Anhand von Indikatoren soll der Erfolg, also eine Verbesserung des Zustands, erreicht werden. Welche Indikatoren wurden neben den Feldvögel-Beständen für die Landwirtschaft noch festgelegt, um eine Verbesserung zu messen?
Es gibt den Tagfalter-Index, der aus einer bestimmten Anzahl von Tagfaltern gebildet wird und an deren Population gemessen wird. Vorgesehen ist auch ein Bestäuber-Index, der mit den Mitgliedsländern derzeit definiert wird. Das Ziel ist auch hier, dass die Bestäuber-Population steigt. Gemessen wird er an bestimmten Arten und Artengemeinschaften. Und es gibt noch weitere, ganz einfache Indikatoren, etwa die Zunahme von Hecken oder von Totholz in den Wäldern, oder auch die Anzahl der Waldvögel.

Hier leben Käfer, Larven, Insekten – und manche Vögel.

Die EU-Verordnung sieht im Artikel 1 vor, dass in einem ersten Schritt bis 2030 rund 20 Prozent der Flächen in einen besseren Zustand gebracht werden? Müssen von jedem Lebensraumtyp 20 Prozent verbessert werden oder geht es um eine Gesamtbilanz?
Es geht erstens im Artikel 1 um eine Gesamtbilanz, die alle Verbesserungen aufsummiert. Dazu zählen Maßnahmen auf bewirtschafteten Flächen wie Mähzeitpunkte, Reduktion von Düngung, oder die Schaffung von einzelnen Totholzbäumen im Wald.
Zweitens geht es in Artikel 1 um die gesamte EU-Fläche. Dieser Artikel skizziert das Ziel, das sich die EU vorgenommen hat und kann deshalb auch als eine Art „Selbstbindung“ gesehen werden. Hier geht es also um keine Bestimmungen, die die Länder direkt treffen. Völlig unrichtig ist die von vielen aufgestellte Behauptung oder Befürchtung, dass aufgrund der Formulierung des Artikel 1 in jedem Land 20 Prozent der Flächen stillgelegt werden müssen. Das steht nirgendwo drinnen und gehört in die Abteilung „falsche Gerüchte“.
Interessant an der Diskussion ist aber auch, dass es ja grundsätzlich zur Zielerreichung gar nicht immer um Flächenzuwächse gehen muss. Tagfalter zum Beispiel brauchen für die Raupen nicht viel Fläche, aber jedenfalls geeignete, sehr spezielle Futterpflanzen. Ohne diese Pflanzen gibt es keine Tagfalter. Dass geeignete Futterpflanzen ausreichend vorhanden sind, sollte sich bei den Maßnahmen im Wiederherstellungsplan also widerspiegeln. Das bedeutet, dass man bestehende Ökoflächen möglicherweise qualitativ aufwerten und nicht immer quantitativ denken muss.
Renaturierung: Stilllegung von 20 Prozent der Agrarflächen ist Gerücht
Das heißt, um es nochmal deutlich zu machen: Es gibt für Österreich keine Vorgabe, 20 Prozent der Flächen zu renaturieren, oder gar stillzulegen, der Großteil des Kulturlandes wäre auch gar nicht betroffen?
So ist es. Die 20 Prozent sind in der Diskussion definitiv irreführend. Sie beziehen sich auf Maßnahmen aller Länder insgesamt, und beziehen sämtliche Maßnahmen zur Wiederherstellung mit ein – in den Städten, in den Wäldern, auf Wiesen und Feldern und im Gewässerbereich.
Wie wird sich die Verordnung auf Betriebe auswirken, die jetzt schon ökologisch wirtschaften oder Flächen außer Nutzung gestellt haben?
Maßnahmen, die immer noch als „Wiederherstellung“ wirken, können in der Bilanz mitgerechnet werden. Ein Beispiel: Ich habe 2022 eine Hecke gepflanzt, die jetzt drei Jahre jung ist und ihre volle Entfaltung und alle gewünschten ökologischen Funktionen wahrscheinlich in zehn oder 15 Jahren erreicht. Dann kann diese Hecke 15 Jahre lang in die Maßnahmen des Wiederherstellungsplan eingerechnet werden.
In der Regel sind solche Maßnahmen auch durch dementsprechende Förderprogramme abgedeckt. Für die Anlage von Hecken gibt es eine eigene ÖPUL-Maßnahme, auch für die Pflege von Feuchtwiesen und Trockenrasen. In vielen Bundesländern wird auch das Herausnehmen entwässernder Drainagen bei wertvollen Feuchtwiesen finanziell kräftig unterstützt. Es gibt auch viele Initiativen, in Bereichen der Natur, die feucht oder nass waren, diese Lebensräume zu reaktivieren. Sie sind wichtig für die Biodiversität, aber wichtig für Kleinklima und Bodenschutz.
Der bekannte Winzer Josef Umathum aus Frauenkirchen engagiert sich sehr für die Anlage von Hecken und mehr Strukturen. Umathum hat im Interview vorgeschlagen, dass die Gemeinden in der Region Neusiedler See auf ihren Flächen entlang von Wegen und Straßen wieder Hecken errichten.
Das ist eine großartige Idee. Genau solche Gedanken und Menschen sollten unterstützt werden. Sie können unglaublich viel bewegen. Ich kenne unzählige Projekte in Europa, wenn man schaut, warum sie gut funktionieren, kommt man im Wesentlichen immer auf die gleiche Antwort: weil es einen oder mehrere charismatische, innovative Menschen gibt, die Ideen mutig, beharrlich, geduldig und zielgerecht umsetzen. Ich bewundere jede und jeden einzelnen. Und ich sehe, im Zuge des Umsetzungsdialogs, den wir gestartet haben, wie viele gute Ideen es gibt. Ich erwarte mir, dass eine schöne Bürgerbewegung von unten entsteht, wo Bauern und Forstwirte, aber auch Bürger und Bürgerinnen gute Ideen einbringen können und sie von der Verwaltung gebührend ernstgenommen werden.

Wer kann, wer soll sich in der Landwirtschaft beteiligen und Flächen einbringen? Basiert das auf Freiwilligkeit?
Ja, die Teilnahme ist freiwillig, kein Landwirt wird – anders als kolportiert – gezwungen, teilzunehmen. Wie wir aus der Erfahrung wissen, haben ja auch jetzt schon freiwillige Programme, die wirksam sind. Zum Beispiel Maßnahmen für Tagfalter. Solche laufenden Programme könnten bereits jetzt eingebracht werden, aber das wird nicht ausreichen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Der Bund arbeitet ein Programm aus und wartet, ob die Landwirte daran teilnehmen. Oder – da denke ich auch an große Betriebe wie Pannatura – es gibt Programme, die Spielraum für innovative Ansätze bieten. Wie schaffe ich zum Beispiel auf Gemüsefeldern eine relevante Insektenpopulation? Das ist ja gar nicht so einfach. Oder: Auf welche Kulturen setzte ich im Neusiedler See-Gebiet, mit denen ich den Wasserhaushalt schone und die Insekten stärke, um damit einen Beitrag zur Renaturierung zu leisten?
Wie können auch solche Betriebe erreicht werden, die nicht ökologisch ausgerichtet sind? Tatsächlich hatten wir in den bisherigen Biodiversitätsdiskussionen nie intensive Landwirtschaftsbetriebe dabei – und deshalb auch nie mitgedacht. Österreich hat zwar ein großes Umweltprogramm und viele Naturschutzflächen, aber Naturschutz ist auf naturschutzaffine Betriebe fokussiert. Sie machen vielleicht ein knappes Viertel der heimischen Betriebe aus.
Aber das ist ein Defizit. Wir dürfen Naturschutz nicht immer nur in die Richtung naturschutzaffiner Betriebe denken. Denn eine wichtige Frage ist auch, wie die „Großen“ und intensiv wirtschaftenden Betriebe erreicht werden können. Ich habe auch mit ihnen viele Gespräche geführt, und interessant war, dass es hier durchaus Interesse gibt, aber sie sich bis jetzt nicht gefragt fühlen. Quasi: Da kommt ein neues Gesetz, aber niemand redet mit uns. Diese großen konventionellen Betriebe dabei zu haben, würde natürlich einen Unterschied in der Umsetzung von Maßnahmen machen, die auf die Verbesserung unserer Natur zielen.
Mit dem von Ihnen initiierten Umsetzungsdialog haben Sie begonnen, Gespräche mit Betrieben in ganz Österreich zu führen. Was war Ihre Motivation? Geht es darum, die Bedürfnisse der Betriebe für das Renaturierungsgesetz zu erfahren?
Der Umsetzungsdialog ist ein wachsender Prozess. Ein Schritt ergibt den nächsten. Unsere Petition für das Renaturierungsgesetz war bereits ein Erfolg, über 23.000 Menschen haben unterschrieben. Wir haben diese Initiative bewusst ohne die Unterstützung von Institution wie WWF oder Bio Austria gestartet, sondern mit einem großen Unterstützungskomitee aus einzelnen Personen., damit wir wirklich für alle offen bleiben. Im Umsetzungsdialog führen wir Betriebsgespräche vor Ort, wir erarbeiten in kleinen Runden mit Bäuerinnen und Bauern Maßnahmenvorschläge und bemühen uns um einen Dialog, der bei den Fragen der wirtschaftenden Betriebe ansetzt.
Wie erklären Sie sich, dass es in den Bundesländern und von Seiten der Landwirtschaft keine Zustimmung zur Verordnung gab? Im Gegenteil, man hat vor einer existenziellen Bedrohung gewarnt, auch, dass die Ernährungssicherheit gefährdet würde.
Das Argument der Ernährungssicherheit lässt sich sehr klar beantworten: Österreich ist weit von einem Ernährungssicherheitsproblem entfernt. Jede und jeder, der sich mit Landwirtschaft auskennt, weiß das. Wir produzieren ja auch für den Export. Dazu kommt: Ein Großteil des Gesetzes strebt vielmehr die Ernährungssicherheit anstrebt bzw. garantiert sie. Denn das Gesetz reagiert ja gerade auf Fehlentwicklungen wie den Rückgang der Bestäuber. Würde sich dieser Rückgang fortsetzen, würden wir ihn sogar schon wahrnehmen können, dann gibt es kein Zurück und wir hätten das größte wirtschaftliche Problem überhaupt. Das wäre keine Ernährungsunsicherheit, sondern ein Ernährungsdebakel, das man sich gar nicht vorstellen kann.
Aber ich gehe davon aus, dass wir diese Probleme in den Griff bekommen. Wir können uns in der Geschichte anschauen, wann wir als Gesellschaft gelernt und Katastrophen verhindert haben. Denken Sie an das Waldsterben in den 1980er-Jahren. Da wurden relativ schnell für Schwefeldioxid und Stickoxide Filter für die Industrie entwickelt. Damit konnte man das Waldsterben aufhalten.
Auch bei der Verschmutzung der Seen durch Phosphat hat man reagiert. Ringleitungen wurden gebaut, die Wasserqualität ist heute sehr gut. Bei den Bestäubern ist vielleicht das Problem, dass deren Rückgang so schleichend ist, dass man ihn nicht richtig merkt. Ein verschmutztes Gewässer stinkt, eine schlechte Luft macht die Wälder kaputt und wir sehen das mit eigenem Auge. 20 Prozent Rückgang an Bestäubern merkt niemand – außer Spezialisten, die sie jährlich dokumentieren.
Wie steht es um den Wald bzw. den bewirtschafteten Wald in Österreich? Es heißt, der Zustand der Wälder sei doch gut.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern steht Österreich sicher nicht so schlecht da. Was wir aber zu wenig beachten, ist der Waldboden. Der Waldboden ist ein relevanter Indikator, wie gut es dem Wald geht. Da bräuchte es mehr Initiativen. Und wir haben natürlich die Altlast der Fichte in ganz vielen Landschaftsräumen. Da werden wir schon jetzt durch die klimatischen Entwicklungen eingeholt. Der gefürchtete Borkenkäfer ist ja nicht eingeschleppt, sondern ein Teil unseres Ökosystems, der mit den vielen kranken Fichten seinen Lebensraum ziemlich ausbreiten konnte. Klimaerwärmung, Trockenheit, Windwurf und Käferbefall lösen also eine ganze Kaskade an Ereignissen aus. Die Monokulturen in Österreich, die großteils aus Fichten bestehen, werden zu einem guten Teil noch vor der Umsetzung des Renaturierungsgesetzes in Österreich verschwinden.
Bei den Gewässern ist dieser Druck nicht so augenscheinlich. Die Wasserqualität ist oft gut, der Zustand als Lebensraum allerdings weniger. Wird hier nicht zusätzlich zur EU-Wasserrahmenrichtlinie eine doppelte Struktur geschaffen?
Für die Verbesserung des Zustandes der Gewässer ist auch weiterhin die Wasserrahmenrichtlinie zuständig. Das Renaturierungsgesetz hat vor allem einen Fokus: die Durchgängigkeit der Gewässer wieder herzustellen. Es gibt eine unglaubliche Anzahl an Sperren, die nicht mehr gebraucht werden. Freie Fließstrecken sollen, wo es möglich ist, wieder hergestellt werden. Definitiv nicht von der Regelung betroffen ist die Energiewirtschaft, die Kleinkraftwerke bleiben unangetastet. Auch der Wildbach-Verbau bleibt bestehen. Mit der Beseitigung dieser obsoleten Sperren wird sich der Gewässerzustand aber verbessern. Der Geschiebetransport wird ungehindert ermöglicht, das könnte auch die Dynamik dieser Gewässer verbessern. Ich denke, an den Gewässern wird man am schnellsten die Wirkung des Renaturierungsgesetzes sehen.
Wie geht es nun weiter? Wie werden die Ergebnisse aus dem Umsetzungsdialog in den Prozess eingebracht werden?
Das Format der Wiederherstellungspläne wurde zu Beginn dieses Jahres nahezu einstimmig von allen EU-Staaten beschlossen. Man kann sich das als umfassenden Fragebogen vorstellen, den die Länder in den kommenden zwei Jahren befüllen müssen. Für jeden Artikel der Verordnung wurde in der Bundes- und Landesverwaltung gemeinsam Arbeitsgruppen eingerichtet, die in Kürze ihre Arbeit aufnehmen oder bereits aufgenommen haben. Parallel zu den Maßnahmen, die jetzt angedacht werden müssen, wird auch an der Verbesserung des Datenbestandes gearbeitet. Wir werden unsere Ergebnisse direkt mit den zuständigen Behörden abstimmen, also die Ideen von Bäuerinnen und Bauern unterstützen und einbringen, und uns konstruktiv am vorgesehenen Partizipationsprozess beteiligen. Wir freuen uns darauf.
Im ersten Teil des Gesprächs mit Wolfgang Suske ging es um die Architektur des Renaturierungsgesetzes und welche Lebensräume von dieser Verordnung überhaupt erfasst sind. Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel über die Podiumsdiskussion mit Wolfgang Suske und Werner Falb-Meixner, Vize-Landwirtschaftskammerpräsident Burgenland.
Zur Person: Wolfgang Suske hat an der BOKU Wien Landschaftsökologie studiert. Sein „Naturschutzbüro“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Themen Natura 2000 und Artenschutz, ländliche Entwicklung sowie Bewusstseinsbildung. Informationen zum Umsetzungsdialog finden Sie hier.
Renaturierung im Burgenland: Gespräch mit Wolfgang Suske und Werner Falb-Meixner
Die Aufzeichnung der Podiumsdiskussion zum Thema Renaturierung im Burgenland vom 26. März 2025 im Karl Wirt Winden am See sehen Sie hier:
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